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Willkommen beim Formularservice der Stadt Geesthacht

In diesem Bürger-Service-Bereich finden Sie Formulare der Stadt Geesthacht - thematisch sortiert und zum praktischen Download für Sie vorbereitet. Ziel ist es, unsere Dienstleistung ergänzend technikgestützt anzubieten, um den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen Zeit und Wege zu ersparen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen die Formulare zurzeit noch ausgedruckt werden und danach handschriftlich unterschrieben per Post zugesandt werden. Auch das persönliche Erscheinen können wir Ihnen zunächst nur in einigen Fällen ersparen. Demnächst werden jedoch die ersten Formulare, für die keine Unterschrift notwendig ist, online übermittelbar sein.

Bei erstmaliger Antragstellung lesen Sie bitte unsere Hinweise zu dem Anliegen in unserem Bürgerinformationssystem (BIS). Sie finden neben jedem Formular einen Link auf die entsprechende Aufgabe. Dort erfahren Sie ebenfalls die zuständige Ansprechperson, die Sie bei Fragen direkt kontaktieren können. Da wir dem Anspruch auf Sicherheit und Plattformunabhängigkeit der Vordrucke gerecht werden wollen, haben wir Formulare als PDF-Dateien bereitgestellt. Fast alle PDF-Formulare sind "interaktiv" und können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Die Eingabefelder können entweder durch einen Mausklick oder mit der Tabulatortaste aktiviert werden. Felder zum Ankreuzen werden durch einen Mausklick markiert.

Abwasserbeseitigung

Baurecht

  • Bauantrag / Bauanzeige (Anlage 1 / Anlage 2)
    (Dieser Antrag kann per Post übersandt werden)
    Für die korrekte Anfertigung eines Bauantrages oder einer Bauanzeige sind von Ihnen viele Dinge zu beachten und einige Unterlagen bereitzustellen. Wenden Sie sich für eine Beratung an die Mitarbeiter der Bauaufsicht.
    Weitere Informationen

Bürgerbüro

  • Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins
    (Dieser Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Einwohnermeldeamt eingereicht werden)
    Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen und diesen auf Verlangen vorzeigen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.
    Weitere Informationen

Ehrenamt

Sie engagieren sich beispielsweise in Sportvereinen, im Naturschutz, in der Jugendförderung, in der Kirche, in der Integrationsarbeit und auch in der Kommunalpolitik – ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind eine wichtige Säule des gesellschaftlichen Lebens. Personen, die sich in ihrer Freizeit vorbildlich in Geesthacht für die Allgemeinheit einsetzen, sollen künftig besondere Ehre erfahren: Per Beschluss der Ratsversammlung kann ihnen nun das Ehrenzeichen und die Ehrenbürgerschaft verliehen werden.

In Frage für die Verleihung des Ehrenzeichens kommen grundsätzlich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Geesthacht, die sich über längere Zeit selbstlos in Vereinen, Verbänden, kirchlichen Einrichtungen, sozialen Institutionen oder Jugendorganisationen für das Allgemeinwohl eingesetzt haben.  Aber auch Personen, die im privaten Bereich anderen über einen längeren Zeitraum haben Hilfe zukommen lassen, die in Notlagen anderen über das normale Maß hinaus geholfen haben und die besonderen Mut oder Zivilcourage gezeigt haben, sind Kandidaten für die Auszeichnung. Zudem können Rats- und Ausschussmitglieder ausgezeichnet werden, die nach mindestens 15-jähriger Tätigkeit aus dem Gremium ausscheiden. Bedienstete der Stadt Geesthacht dürfen erst nach ihrem Ausscheiden geehrt werden. Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung der Stadt Geesthacht. Diese kann Persönlichkeiten zuteilwerden, die sich um die Stadt Geesthacht besonders verdient gemacht haben. Dabei kann es sich um Bürgerinnen und Bürger Geesthachts handeln oder um Personen, deren Wohnort woanders ist.

Das Verfahren: Vorschläge für die Ehrung können bis zum 15. September eines jeden Kalenderjahres bei der Verwaltungsleitung eingereicht werden. Berechtigt Vorschläge zu machen sind die Verwaltungsleitung, die in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen sowie die Ratsmitglieder. Anregungen können auch von Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen sowie von Einzelpersonen kommen. Die Vorschläge müssen schriftlich begründet werden. Ein entsprechender Vordruck kann beim Fachdienst Zentrale Verwaltung der Stadt Geesthacht angefordert oder über die Homepage der Stadt Geesthacht (www.geesthacht.de) heruntergeladen werden.

Wer letztendlich ausgezeichnet wird, entscheidet die Ratsversammlung. Eine einfache Mehrheit ist für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts notwendig. Die Entscheidung über die Ehrung für besondere Verdienste von Bürgerinnen und Bürgern fällt in nichtöffentlicher Sitzung der Ratsversammlung – nötig ist hier eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Das gleiche Stimmenverhältnis ist auch für die Entziehung der Ehrung notwendig: Dieses wäre aufgrund „unwürdigen Verhaltens“, so heißt es in dem Satzungsentwurf, möglich. Verliehen werden sollen die Auszeichnungen während des Neujahrsempfangs, wobei jeder Geehrte eine Urkunde, eine Ehrennadel und einen persönlich gravierten Glasaufsteller erhalten soll.

Fischereischein

(Dieser Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Einwohnermeldeamt eingereicht werden)
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen und diesen auf Verlangen vorzeigen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.
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Gewerbewesen

(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Die Anmeldung ist in der Gemeinde vorzunehmen, in deren Bereich der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat. Die Anmeldung ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen

(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Kriterien für die Ummeldung des Gewerbes sind die Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt sowie die Änderung / Erweiterung der Betriebstätigkeit. Ummeldungen sind kostenpflichtig.
Weitere Informationen

(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Die Aufgabe eines bestehenden Betriebes ist der Stadt mit diesem Formular anzuzeigen. Die Abmeldung ist kostenfrei. Bei Abmeldung wegen Verlegung in einen anderen Meldebezirk beträgt die Gebühr 10 €.
Weitere Informationen

(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen

Osterfeuer/Lagerfeuer

(Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden)
Möchten Sie ein Lagerfeuer abbrennen? Aus Gründen der Sicherheit müssen Sie das Feuer bei der Ordnungsbehörde anmelden und genehmigen lassen. Benutzen Sie dazu diesen Antrag.
Weitere Informationen

Steuer- und Finanzwesen

(Das Kombimandat ist nur mit Originalunterschrift gültig)
Die Stadt Geesthacht ist bemüht, den Zahlungsverkehr zu vereinfachen und zu erleichtern. Aus diesem Grund wurde bereits vor Jahren das arbeits- und zeitsparende Lastschriftverfahren für wiederkehrende Zahlungen an die Stadtkasse eingeführt. Ein überzahlter Betrag wird automatisch erstatttet. Nutzen auch Sie die Vorteile und schließen sich dem Verfahren an, indem Sie der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen. Der Widerruf ist jederzeit möglich. Bei Änderungen der Bankverbindung oder Kontonummer senden Sie der Stadtkasse bitte eine neues Kombimandat oder eine schriftliche Mitteilung zu, da Ihnen ansonsten Kosten für eine Rückbuchung entstehen können.
Weitere Informationen

(Diese Dokumente können per Post oder Fax eingereicht werden)
Die Stadt Geesthacht erhebt für das Halten von automatischen Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten eine Steuer.
Weitere Informationen

(Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden)
Weitere Informationen

Standesamt

  • Anforderung einer Personenstandsurkunde
    (Sie können den Antrag direkt an Ihrem PC ausfüllen und ausdrucken. Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular mit Ihrer persönlichen Unterschrift versehen an das Standesamt Geesthacht, Markt 15, 21500 Geesthacht. Die Zusendung der Urkunde(n) erfolgt per Nachnahme. Bitte lesen Sie vor Antragstellung unbedingt die entsprechenden Hinweise und die Höhe der Gebühren in unserem Bürger-Info-System)
     
    Folgende Urkunden können Sie bestellen:
    • Urkunden aus dem Geburtsregister, wenn die Beurkundung nicht länger als 110 Jahre zurückliegt
    • Urkunden aus dem Eheregister, wenn die Beurkundung nicht länger als 80 Jahre zurückliegt
    • Urkunden aus dem Lebensparnterschaftsregister oder
    • Urkunden aus dem Sterberegister, wenn die Beurkundung nicht länger als 30 Jahre zurückliegt.

    Weitere Informationen

Straßenwesen

  • Antrag für die Plakatierung
    (Dieser Antrag kann per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden)
    Bei Nutzung der öffentlichen Straße für Plakatierungen (Sondernutzung) benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie mit diesem Formular beantragen können.
    Weitere Informationen
  • Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen
    (Dieser Antrag kann per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden)
    Bei Nutzung der öffentlichen Straße für zum Beispiel Lagerung von Baumaterial oder Aufstellung eines Container zur Entsorgung benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie mit diesem Fomular beantragen können.
    Weitere Informationen
  • Antrag auf Überprüfung der Straßenreinigungsfront(en)
    (Dieser Antrag kann per Post,Fax oder E-Mail eingereicht werden)
    Zur Überprüfung der Straßenreinigungsfronten, die als Grundlage für die Gebühren festgesetzt werden, besteht die Möglichkeit dieses Formular zu benutzen. Grund für eine Überprüfung der Frontlänge kann eine Veränderung durch einen Verkauf oder eine Grundstücksteilung sein. Außerdem besteht ein Erstattungsanspruch bei Einstellung der Straßenreinigung, z.B. durch Baustellen, von mehr als 30 Tagen, die Sie mit diesem Formular überprüfen lassen können.
    Weitere Informationen

Wohngeld

Zuschüsse