Erste Stadträtin der Stadt Geesthacht
Frau Melanie Grimm-Meyer (parteilos) ist seit dem 15. Juli 2022 bei der Stadt Geesthacht in Rechtsangelegenheiten sowie als Fachbereichsleiterin für den Fachbereich Ordnung, Recht, Zentrale Verwaltung und Personal tätig. Am 11. März 2022 wurde Frau Grimm-Meyer für die Dauer von sechs Jahren von der Ratsversammlung zur Ersten Stadträtin gewählt.
Die Erste Stadträtin ist ein kommunales Wahlamt, das in der Regel in kreisfreien Städten und großen Städten besetzt ist. Sie wird von der Ratsversammlung gewählt und ist hauptamtlich tätig. Sie hat eine Reihe wichtiger Aufgaben in der kommunalen Selbstverwaltung.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Ersten Stadträte in Schleswig-Holstein gehören:
- Vertretung des Bürgermeisters: Die Erste Stadträtin vertritt den Bürgermeister bei dessen Verhinderung. Sie ist auch bei besonderen Anlässen, wie zum Beispiel bei Besuchen in Partnerstädten, als Vertreterin der Stadt dabei.
- Koordination einzelner Fachbereiche: Die Erste Stadträtin koordiniert die Arbeit des Fachbereichs Ordnung, Recht, Zentrale Verwaltung und Personal in der Stadtverwaltung.
- Mitgliedschaft in Gremien: Die Erste Stadträtin ist Mitglied in verschiedenen Gremien der Stadtverwaltung, zum Beispiel im Arbeitskreis Nachhaltigkeit und Fairtrade-Stadt