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Baumschutz und -pflege in der Stadt Geesthacht

Baumpflegemaßnahmen dienen zu allererst der Sicherheit (Bruch und Standsicherheit). Selbstverständlich soll dadurch auch der Baumbestand erhalten und gegebenenfalls verbessert werden. Sie dient der Vitalität des einzelnen Baumes. Baumpflegemaßnahmen beinhalten in den meisten Fällen das Entfernen von Totholz und die Einhaltung des Lichtraumprofils durch Schnittmaßnahmen. Nur bei unmittelbarer Gefahr kommt es zu Fällungen. In einigen Fällen werden Gutachter hinzugezogen. Dies ermöglicht es, Bäume länger zu erhalten. Denn Restwandstärken, die nur ein Gutachter feststellen kann, sagen aus, wie stand und bruchsicher ein Baum noch ist. Bäume mit einem Stammumfang ab 200 Zentimetern (die gefällt werden müssen) werden der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet und angezeigt. Erst mit der Genehmigung und möglichen Auflagen (Nachpflanzungen etc.) durch die Untere Naturschutzbehörde, darf gefällt werden.

Meist werden die Baumpflegearbeiten durch sogenannte Baumkletterer ausgeführt. Dies ist in vielen Bereichen der Innenstadt auch kaum anders möglich. Denn eine Hebebühne benötigt sehr viel Platz im Straßen-/Fußwegbereich und ist in den meisten Fällen auch nicht ausreichend was die Beweglichkeit und die Reichweite innerhalb des Baumes betrifft. Aber in manchen Fällen ist es unumgänglich. Dann kommt es auch sehr schnell zu Störungen im Verkehrsfluss.

Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet werden über die Presse rechtzeitig angekündigt. In besonderen Fällen werden Umleitungen ausgeschildert und Bushaltestellen versetzt. Parkverbotsschilder mit Hinweisen auf den Arbeitstermin werden drei Tage vor Arbeitsbeginn aufgestellt, damit die Anlieger sich auf die kurzfristige Sperrung einstellen können.

Alle Baumpflegemaßnahmen werden streng nach der ZTV-Baumpflege von 2017 ausgeführt. Hierbei handelt es sich um das Regelwerk für fachgerechte Baumpflegearbeiten. Diese dient dem Schutz der Bäume. Immer wichtiger werden auch Baumpflegemaßnahmen, die eine Verbesserung des Baumstandortes beinhalten. Dies dient der Vitalität des Baumes, macht aber auch das Baumumfeld sicherer. Denn zu kleine Baumstandorte bringen die Baumwurzeln dazu, sich Räume außerhalb ihres Standortes zu suchen. So entstehen dann erhebliche Gefahrenquellen. Darum sollte man bei der Pflanzung von Bäumen bereits auf einen geeigneten Standort achten. Dies gilt sowohl für den Bereich der Wurzel, als auch für den Bereich der zukünftigen Krone.

Baumpflegemaßnahmen werden ausgeschrieben und vergeben. An den Ausschreibungen können sich nur Firmen beteiligen, die nachweislich zertifizierte Baumpfleger als Mitarbeiter nachweisen können. Als anerkannte qualifizierte Baumpflegerin oder anerkannter qualifizierter Baumpfleger gelten Personen, die einen der folgenden Titel tragen: 

  • Geprüfte Fachagrarwirtin oder geprüfter Fachagrarwirt in der Baumpflege und Baumsanierung (GFB)
  • European Treetechnican (ETT)
  • European Treeworker (ETW)
  • Bachelor der Arboristik

Baumschutzsatzung

Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht hat am 01. Oktober 2010 die Baumschutzsatzung der Stadt Geesthacht beschlossen. Durch die Satzung werden ausgesuchte Bäume mit besonderer Bedeutung für das Stadtbild und den Naturhaushalt unter Schutz gestellt. Diese Bäume werden in einem Privatbaumkataster der Stadt Geesthacht geführt, welches Bestandteil der Satzung ist.

Für die Erstellung des Katasters werden zuvor ausgewählte Bäume durch einen qualifizier­ten Baumpfleger begutachtet und anhand eines Punktesystems bewertet. Die ermittelte Punktzahl entscheidet über die Aufnahme in das Kataster.

Baumkontrolle / Baumkataster

Die Stadt Geesthacht besitzt seit 2002 ein Baumkataster. In diesem Baumkataster sind 6.492 Bäume eingepflegt (Stand von 2023). Hierbei handelt es sich überwiegend um Bäume im unmittelbaren Stadtgebiet. Das Kataster wird gespeist durch zwei städtische Baumkontrolleure, die nach FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) zertifiziert sind. Weiterhin werden Bäume des Waldfriedhofes, der Besenhorster Sandberge, am Teich Westerheese und Bäume auf Lärmschutzwällen/Gehölzflächen kontrolliert. Diese sind nicht im Baumkataster verzeichnet. Werden aber in Listen festgehalten. Hier handelt es sich um weitere 6.500 Bäume

Das heißt, die erfassten Bäume unterliegen einer ständigen Kontrolle. Die Kontrolldaten werden in ein mobiles Erfassungsgerät eingegeben und dienen dann der Auswertung, aus der sich zum Beispiel ergibt, welcher Baum kein ausreichendes Lichtraumprofil hat, welcher Baum Totholz besitzt, welcher Baum von Pilz befallen ist oder welcher Baum in seiner Standsicherheit gefährdet ist. Aus diesen Daten ergeben sich die Pflegeaufträge an die Fachfirmen und bei schwierigen Fällen an die Baumgutachter. Zu guter Letzt dienen die Daten als Beweismittel bei Anträgen für Fällungen.

Durch das Baumkataster ist der Fachdienst Umwelt in der Lage, absolute Daten über die erfassten Bäume bereit zu stellen, die eine Aussage darüber ermöglichen, wie vital und standsicher ein Straßenbaum ist. Kleinere Schnittmaßnahmen werden bei der Kontrolle mit erledigt. Dies gilt auch für die Erstversorgung bei Beschädigungen. Größere Maßnahmen werden durch Fachfirmen ausgeführt.

Auch für die Fällung eines städtischen Baumes bedarf es einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde (ab 200 Zentimetern Stammumfang). Hier ist dann die Auswertung des Baumkatasters wichtig und meist wird auch noch ein externes Gutachten angefordert. Größere geplante Baumfällaktionen werden im Ausschuss für Bauen und Umwelt mitgeteilt, damit dieser zustimmen oder Bedenken äußern kann. Erst danach erfolgt der Antrag zur Fällung bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Auch der Fachdienst Umwelt ist angehalten, diese Arbeiten nur während der genehmigten Fällzeiten durchführen zu lassen. Verboten ist die Fällung von 1. März bis 30. September. Nur wenn Gefahr im Verzug ist, erteilt die Untere Naturschutzbehörde eine sogenannte Ausnahmegenehmigung. Der Antrag muss ausreichend begründet sein.

Auch die Geesthachter Bürgerinnen und Bürger benötigen eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde. Wichtig sind dann die Angaben, was für ein Baum gefällt werden soll, wie groß der Stammdurchmesser in einem Meter Höhe ist und ob der Baum in einem B-Plan oder ein Baum im Privatbaumkataster der Stadt Geesthacht vermerkt ist. Als Orientierungswert ist ein Stammumfang von 200 Zentimetern in einem Meter Höhe am Stamm zu nennen. Bei Mehrstämmigkeit werden die Stämme addiert. Sollten mehrere Bäume auf dem Grundstück gefällt werden, verweist das Umweltamt grundsätzlich auf die Untere Naturschutzbehörde. Vorgefertigte Anträge der Unteren Naturschutzbehörde können dann per E-Mail oder Post versendet werden.