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Altlasten in der Stadt Geesthacht

Grundwasser

Grundwasser ist eine bedeutende Trinkwasserquelle. Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das die Hohlräume des Bodens zusammenhängend ausfüllt. Das Grundwasser stammt aus den Niederschlägen oder auch aus Zusickerungen von Seen und Flüssen und ähnlichem. Der Boden oder Gesteinskörper, den das Grundwasser durchfließt ist der Grundwasserleiter (Aquifer).

In Deutschland ist Grundwasser in der Regel in ausreichendem Maße vorhanden. Es ist aber durch schädliche Einträge zum Beispiel in den Boden gefährdet. Die Reinigung von verunreinigtem Grundwasser ist teuer und teilweise sehr zeitaufwändig. Das Grundwasser ist durch verschiedene Gesetze geschützt (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Bundes-Bodenschutzgesetz).

Ansprechpartnerin für alle Fragen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem  Grundwasserschutz ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg. Hier erfahren Sie Näheres zur Gesetzgebung.  

Boden

Im Gegensatz zu den beiden anderen Umweltmedien Luft und Wasser blieb der Boden lange Zeit ohne besonderen Schutz in der Gesetzgebung. Dabei bildet der Boden zusammen mit der Luft und dem Wasser unsere Daseinsgrundlage. Heute nutzen wir den Boden als sei er beliebig regenerierbar und vermehrbar. Wir entnehmen dem Boden seine Schätze, versiegeln ihn, lassen Schadstoffe ungehindert in ihn eindringen und verändern ganze Landschaften. Der Boden bildet einen empfindlichen Lebensraum für verschiedene Lebewesen. Er ist leicht zerstörbar und kann sich nicht neu bilden.

Inzwischen hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass der Boden geschützt werden muss. Dazu erließ er 1998 das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG). Dieses Gesetz dient dem vorsorgenden und dem nachsorgenden Bodenschutz, das heißt der noch ungeschädigte Boden steht unter besonderem Schutz und für den schon geschädigten Boden, die Altlast, gibt es vorgeschriebene Verfahrensschritte, hinsichtlich der Erfassung, Untersuchung und Sanierung sowie der Frage der Verantwortlichkeit.

Mit dem BBodSchG wurde auch die Zuständigkeiten für den Bodenschutz und Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Erste Ansprechpartnerin für alle Fragen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem  Bodenschutz und Altlastensanierungen ist die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg.  Hier erfahren Sie Näheres zur Gesetzgebung, zur Sanierungsverantwortung und zu dem Altlastenkataster des Kreises. Möchten Sie wissen, ob Ihr Grundstück oder ein Grundstück, dass Sie erwerben möchten im Altlastenkataster des Kreises aufgenommen ist, wenden Sie sich bitte an die untere Bodenschutzbehörde.

Altlasten in Geesthacht

In der Zuständigkeit der Stadt Geesthacht - Fachdienst Umwelt befinden sich verschiedene Altlastflächen.

Die Zuständigkeiten ergeben sich aus den Eigentumsverhältnissen der Flächen oder aus der Verursachung.

Grundwassersanierung Plaisirstraße

Seit 1999 wird im Auftrag der Stadt Geesthacht an der Plaisirstraße/Hoogezand-Sappemeer-Ring das Grundwasser mittels Aktivkohle gereinigt. In den Jahren 1914 bis 1918 befand sich an dieser Stelle ein Kraftwerk der Pulverfabrik Düneberg. Das Gebäude wurde 1918 abgerissen, der Keller mit der gefüllten Teerölabscheidegrube blieb bestehen.

Im Jahre 1988 stieß man bei Erschließungsarbeiten auf diesen Keller. Über die Jahrzehnte hinweg hatte das Teeröl den Untergrund und vor allem das Grundwasser stark verunreinigt. Die Inhaltsstoffe des Teeröls, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Phenole, Benzol, Toluol und Xylol sind schädlich für Mensch und Tier. Von dem im Untergrund ab circa vier Metern Tiefe anstehende Grundwasser geht keine Gefährdung für die Anwohner aus. Die Errichtung und der Betrieb von Gartenbrunnen und ähnlichem im Abstrom des Schadens, das heißt südlich der Plaisirstraße in Richtung Elbe sind aber aufgrund der Verunreinigung des Wassers nicht gestattet.

Nach der kompletten Sanierung des Bodens 1996, wurde 1999 eine Anlage zur Aufbereitung des kontaminierten Grundwassers errichtet. Mit zwei Pumpen wird das Wasser zurzeit aus 4,5 Metern Tiefe mit rund 5 Kubikmetern pro Stunde nach oben gefördert und über drei hintereinandergeschaltete Aktivkohlefilter geleitet. Die Schadstoffe werden soweit aus dem Wasser entfernt, dass das Wasser mit der Qualität von Regenwasser in die städtische Kanalisation geleitet werden kann. Durch regelmäßige Untersuchungen des zu- und abfließenden Wassers wird die Anlage überwacht. Das Land Schleswig-Holstein hat die Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen gefördert.

In einer Machbarkeitsstudie wurden in 2009 / 2010 mit Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein alternative Sanierungsverfahren untersucht. Es sollte geprüft werden, ob es andere Verfahren gibt, die die Sanierungszeiten deutlich verkürzen und somit helfen Geld einzusparen.

Die Machbarkeitsstudie zeigte, dass für den Schadensquellbereich mit größeren Dimensionen (Volumen und Masse der Schadstoffe) zu rechnen ist, als bisher angenommen. Eine abschließende Abgrenzung des Quellbereichs ist immer noch nicht möglich. Aufgrund des finanziellen Aufwandes kann zurzeit keine der untersuchten Sanierungsvarianten empfohlen werden. 

In den Jahren 2012 bis 2014 wurden weitere Untersuchungen zur Optimierung der laufenden Sanierung durchgeführt. Ein nummerisches Grundwassermodell ergab weitere Aufschlüsse zu den Grenzen des Schadens und seinem Fließverhalten.

Altablagerung Schäferstrift

Die Deponie Schäferstrift ist eine Altablagerung, die von 1950 bis Mitte der 1970er Jahre mit Hausmüll, Bauschutt und vermutlich auch mit Industrieabfällen verfüllt wurde. Das Gelände befand sich zu diesem Zeitpunkt in Privatbesitz. Die Stadt Geesthacht verbrachte in dieser Zeit ihren Hausmüll auf die Deponie. Das Schadstoffpotential ist aufgrund der Ablagerung von Industrieabfällen sehr hoch. Erschwerend kommt hinzu, dass der Müllkörper teilweise im Grundwasser liegt und über keine Basis- oder Oberflächenabdeckung verfügt. In den 1980er Jahren wurden Grundwasseruntersuchungen mit verschiedenen Ergebnissen durchgeführt. 

Im Jahr 2005 hat der Kreis Herzogtum Lauenburg als zuständige Behörde eine orientierende Untersuchung der Fläche beauftragt. Im Zuge dieser Untersuchungen wurden Grundwasserbeprobungen und Bodenluftmessungen durchgeführt. Außerdem wurden Bodenproben und Wasser aus einigen Gartenbrunnen der im Abstrom der Ablagerung gelegenen Kleingartenkolonie untersucht. Die Bodenluftmessungen zeigten keine Auffälligkeiten. Einschränkend muss dazu gesagt werden, dass die Anzahl der Messpunkte nicht repräsentativ ist, so dass auch weiterhin lokal eine Gefährdung durch Deponiegas auf der Deponiefläche selbst nicht gänzlich auszuschließen ist.

Eine Grundwasserschädigung wurde nachgewiesen. Die hierfür heranzuziehenden Maßnahmenschwellenwerte der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW), Benzol und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) wurden an einigen Messpunkten erreicht bzw. überschritten. Somit lag ein konkreter Verdacht auf eine schädliche Bodenverunreinigung vor. Die Voraussetzungen für die Anordnung zur weiteren Detailuntersuchung nach Paragraf 9 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) waren dadurch erfüllt. Der Kreis als zuständige Behörde hat die Stadt Geesthacht als Mitverursacher aufgefordert eine Detailuntersuchung durchzuführen.

Im November 2006 hat die Stadt Geesthacht mit der Detailuntersuchung der Altablagerung begonnen. Die Ergebnisse machten weitere Untersuchungen notwendig. Aus diesem Grund wurden im Juni 2007 zwei Grundwassermessstellen errichtet und zusammen mit zwei bereits existierenden Messstellen beprobt. Im Juli 2007 wurde in Absprache mit dem Kreis und der fördernden Behörde des Landes eine schichtenorientierende Beprobung über sogenannte Passivsammler durchgeführt. Die Detailuntersuchung hat eine LCKW-Verunreinigung festgestellt, die aufgrund ihres durch die Untersuchung festgestellten Ausmaßes sowie der Höhe der Schadstoffbelastungen und -frachten als ein “lokal begrenzter Schaden“ im Sinne des Paragrafen 4, Abs. 7 der BBodSchV einzustufen ist. Die Kleinräumigkeit der Grundwasserverunreinigung wurde mittels verschiedener Methoden und mit ausreichender Verlässlichkeit nachgewiesen. Weitere Untersuchungen zur Erfassung der Quelle sind unter Berücksichtigung der geringen Quellstärke der Verunreinigung nicht erforderlich. Eine Sicherung und Sanierung muss nicht erfolgen.

Eine halbjährliche Beprobung der Grundwassermessstellen und Untersuchung auf verschiedene Parameter im Rahmen eines Monitoring ist der Stadt Geesthacht von der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde aufgegeben worden. Die bisher durchgeführten Untersuchungen im Rahmen des Monitorings bestätigten die Ergebnisse der Detailuntersuchung. Grundwasserbelastungen sind auf flache Grundwassermessstellen und den Parameter LCKW beschränkt. Aufgrund der geringen Schadstoffkonzentrationen ist weiterhin davon auszugehen, dass es sich um eine kleinräumige Belastung mit geringen Schadstofffrachten handelt.

Die bisherige Nutzungsempfehlung hinsichtlich der Gartenbrunnen des im Abstrom liegenden Kleingartenvereins bleibt unveränderlich bestehen. Von einer Nutzung des Brunnenwassers zur Gartenbewässerung wird weiterhin abgeraten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Beeinträchtigungen des genutzten Grundwasserleiters durch die Altablagerung kommen kann. Eine Untersagung der Nutzung für diese Zwecke ist nicht möglich. Eine Nutzung als Trinkwasser wurde bereits im Jahre 1986 vom zuständigen Gesundheitsamt untersagt.

Ehemalige Sprengstofffabrik Krümmel

Die Fabrik Krümmel wurde als erste Nitroglycerinfabrik der Welt 1865 von Alfred Nobel gegründet. Der Betrieb entwickelte sich 1934 – 1945 zu einem der größten Sprengstoffproduktionsbetriebe des „Dritten Reiches“. Aufgrund der langen Firmengeschichte und der Bandbreite der hergestellten Stoffe ist auf dem Betriebsgelände mit produktionsspezifischen Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers zu rechnen. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit eingehende Untersuchungen auf dem ehemaligen Betriebsgelände durchgeführt:

  • 1988 Erstgefährdungsabschätzung für das Gelände der ehemaligen Sprengstofffabrik „Krümmel“ der Dynamit AG in Geesthacht, durchgeführt von der Dr.-Ing. Slomka & Harder GmbH
  • 1992 – 1995 weitergehende Gefährdungsabschätzung der ehemaligen Sprengstofffabrik „Krümmel“, durchgeführt von der Dr.-Ing. Slomka & Harder GmbH
  • 1995 – 1999 Monitoring der Grundwassermessstellen auf dem Gelände der ehemaligen Sprengstofffabrik „Krümmel“, durchgeführt von der Dr.-Ing. Slomka & Harder GmbH

Bei den Untersuchungen wurden keine nennenswerten Bodenverunreinigungen durch Sprengstoffrückstände festgestellt. Bei den Grundwasserproben wurden vereinzelt in den Wasserproben aus dem Bereich des oberen Grundwasserstockwerkes Spuren an Sprengstoffrückständen ermittelt. Bei den in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Geesthacht durchgeführten Pumpversuchen wurden keine Hinweise auf hydraulische Verbindungen zwischen den im Wasserwerk Krümmel zur Trinkwassergewinnung genutzten und den darüber liegenden Wasserleitern festgestellt. Dies bedeutet, eine Gefährdung des zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasserleiters durch die Rüstungsaltlast Krümmel kann anhand der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen ausgeschlossen werden.

Das Grundwasser im Bereich der ehemaligen Sprengstofffabrik Krümmel wird regelmäßig vom Kreis Herzogtum Lauenburg kontrolliert.

Ehemalige Pulverfabrik Düneberg

Die Pulverfabrik in Düneberg wurde als Zweigniederlassung der vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken im Jahre 1877 von Max Duttenhöfer gegründet. In den ersten Jahren wurde ausschließlich Schwarzpulver hergestellt. Ab 1890 wurde die Produktion des Nitroglycerin-Pulvers aufgenommen. Während des ersten Weltkrieges wurde auf dem Gelände neben NG-Pulver Trinitrotoluol zur Herstellung von Tri-Pulver produziert. Nach dem ersten Weltkrieg wurde die Pulverproduktion stillgelegt bzw. der Betrieb wurde auf zivile Produkte umgestellt. Im Jahr 1934 wurden die ersten Anlagen zur Pulverproduktion fertig gestellt. Der Betrieb ging an die Dynamit Nobel AG und wurde bis zum Jahr 1945 ständig erweitert. Das Fabrikgelände wurde 1945 bombardiert und zum Teil stark beschädigt.

Aufgrund der langen Firmengeschichte, der Vielfalt der eingesetzten Stoffe sowie infolge der Zerstörung von Produktionsanlagen durch Bombenangriffe, ist auf dem Betriebsgelände mit produktionsspezifischen Verunreinigungen des Grundwassers und des Bodens zu rechnen. In den Jahren 1988 – 1989 erstellte die Dr.-Ing. Slomka & Harder GmbH eine Erstgefährdungsabschätzung für das Gelände der ehemaligen Pulverfabrik Düneberg. Darin wurde auf der Grundlage der Auswertung vorhandener Unterlagen, wie Lagepläne und Archivmaterial sowie einer Literaturauswertung für das Werk die betriebshistorische Entwicklung rekonstruiert und die Produktionsabläufe in den einzelnen Betriebsteilen beschrieben und kartographisch dargestellt. Nach einer Analyse des Gefährdungspotentials wurden die Betriebsbereiche, für die eine weitergehende Untersuchung erforderlich erschien, eingegrenzt und ein Vorschlag für das Untersuchungsprogramm erarbeitet.

Diese Flächen wurden in den folgenden Jahren näher untersucht. Dazu liegen detaillierte Gutachten im Fachdienst Umwelt vor.