Einwohnerversammlung der Stadt Geesthacht
Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher der Stadt Geesthacht kann zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten die Einwohnerversammlung einberufen. Hierdurch wird den Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich über wichtige Themen der Selbstverwaltung zu informieren und durch eigene Anregungen und Vorschläge an die Ratsversammlung aktiv am Stadtgeschehen mitzuwirken. Hierbei muss es sich um Angelegenheiten der Stadt Geesthacht handeln.
Bundes- oder landespolitische Themen können nicht behandelt werden. Anregungen und Vorschläge sind nur zu Punkten zulässig, die sich auf der Tagesordnung befinden. Nachdem sie mündlich vorgetragen wurden, sind sie der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher schriftlich zu übergeben, damit anschließend eine Abstimmung erfolgen kann. Anregungen und Vorschläge, die während der Versammlung von den Einwohnerinnen und Einwohnern beschlossen werden, müssen innerhalb von drei Monaten in der Ratsversammlung beraten und behandelt werden.
Die Niederschriften der letzten Sitzungen können Sie hier einsehen: