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Wahlergebnisse in der Stadt Geesthacht

Am Wahltag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Votum über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags, der Landtage, Kommunalparlamente, des Europäischen Parlaments oder der Besetzung der Position der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters.

Eine Wahl findet immer nach den folgenden Wahlgrundsätzen statt:

  • Allgemein (Die Wahl steht grundsätzlich allen Staatsbürgern zu, unabhängig von Rasse, Bildungsstand, Einkommen, Religion oder Geschlecht.)
  • Frei (Es darf keine Beeinflussung von dritter Seite bei den Wahlvorschlägen, bei der Wahlwerbung und der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts stattfinden.)
  • Gleich (Alle Wähler verfügen über die gleiche Stimmenanzahl, deren „Gewichtung“ ebenfalls gleich ist.)
  • Geheim (Wähler können ihren Stimmzettel unbeeinflusst und unbeobachtet in einer Wahlkabine ausfüllen und in einem Umschlag in die Wahlurne werfen.)
  • Unmittelbar (Die Wählerinnen und Wähler wählen die Kandidatinnen und Kandidaten direkt.)

Das aktive Wahlrecht bedeutet, dass jeder ab einem bestimmten Alter (je nach Wahlart ab dem 16. oder 18. Lebensjahr) und wenn er (abhängig von der Wahlart) Deutscher bzw. EU-Bürger ist, wählen bzw. seine Stimme abgeben darf. Das passive Wahlrecht beinhaltet die Berechtigung, sich als Kandidat aufstellen zu lassen.

Für jede anstehende Wahl benötigen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltermin in einem Wahllokal ehrenamtlich die Wahlhandlung begleiten. Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Nachricht.