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Im Neuen Krug ändern sich ab heute einige Regeln

Im Neuen Krug ändern sich ab heute einige Regelungen: Nun gilt die einheitliche Rechts-vor-links-Regelung in der gesamten Tempo-30-Zone. Die bestehenden Radwege bleiben unberührt. Es steht frei, diese zu nutzen oder auf der Straße zu fahren. Radler, die nicht auf der Straße fahren, sind den Zufußgehenden untergeordnet. Das heißt: Kein Fußgänger darf bedrängt werden oder muss zur Seite springen, um Platz zu machen. Doch Radfahrende sollten beachten, dass auch hier die Rechts-vor-links-Regel gilt.