Der am 01. Juli 2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet fur Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren (früher: Zivildienst). Voraussetzung ist, dass die Pflichtschulzeit absolviert ist.
Einsatzbereiche des BFD:
An das Bundesamt fur Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben oder an soziale Einrichtungen vor Ort.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte vorab an die Einrichtung, bei der Sie sich bewerben möchten.