Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die Teilnahme an notwendigen Bildungsangeboten zu ermöglichen und soziale Teilhabe sicherzustellen. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung haben Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Folgende Bereiche werden gefördert/bezuschusst:
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie alle Anlaufstellen in Schleswig-Holstein für die Beantragung von Leistungen des Bildungspaketes.
Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Leistungen, die nach dem Bundeskindergeldgesetz erbracht werden , können rückwirkend erbracht werden.
Der Antrag zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind von diesem Grundantrag umfasst. Ein gesonderter Antrag ist nur bei Lernförderung erforderlich.