Anordnung gem. § 176 LVwG: Verbot über das Mitführen von Flaschen und Getränkebehältnissen aller Art im Bereich des Freigeländes am Dorfteich in Grünhof-Tesperhude und der unten näher bezeichneten Straßenzüge der Stadt Geesthacht
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
- Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht - Anordnung gem. § 176 LVwG: Verbot über das Mitführen von Flaschen und Getränkebehältnissen aller Art im Bereich des Freigeländes am Dorfteich in Grünhof-Tesperhude und der unten näher bezeichneten Straßenzüge der Stadt Geesthacht
Geesthacht, den 25. Juni 2019
Olaf Schulze
Bürgermeister