Bekanntmachung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit §74 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz und §27 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
- Amtliche Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein - Bekanntmachung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit §74 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und §27 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Geesthacht, den 03. November 2025
Olaf Schulze
Bürgermeister