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Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis übernehmen
[Nr.99025002000000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers.

Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen.

Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten. 

Rechtsgrundlage

  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Was sollte ich noch wissen?

Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.

Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Leistung "Sondernutzungserlaubnis übernehmen: Gaststättenbetrieb Außengastronomie" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent)zur Verfügung.

Zuständig

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Website E-Mail oder Kontaktformular
Fax: / +49 431 988-6161111
Telefon: / +49 431 988-8650
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