Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
[Nr.99108012134001 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Rechtsgrundlage
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 28 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH).
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.