Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins (Dieser Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Einwohnermeldeamt eingereicht werden) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen und diesen auf Verlangen vorzeigen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist. weitere Informationen