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Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
[Nr.99136003000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

Welche Fristen muss ich beachten?

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - WHG),
  • Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

Zuständig

Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreisverwaltung
Postfach 1140
23909 Ratzeburg
Telefon: +49 4541 888-0
Fax: +49 4541 888-306
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