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Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
[Nr.99066006000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Zahl der überschuldeten Privathaushalte in Deutschland steigt beständig an und hat seit einigen Jahren die Drei-Millionen-Grenze überschritten. In Schleswig-Holstein gelten annähernd 100.000 Haushalte als überschuldet. Das heißt, dass in unserem Bundesland über 200.000 Menschen ihren laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Die Ursachen der Überschuldung sind vielfältig: Arbeitsplatzverlust, Trennung, Scheidung, Krankheit oder der Wegfall eines Zweiteinkommens können Verschuldung auslösen. Eine mangelnde Finanzkompetenz sowie die Überschätzung der eigenen finanziellen Möglichkeiten führen nicht selten in eine finanzielle Notlage, die ohne professionelle Hilfe nicht zu bewältigen ist.

Die Folgen der Überschuldung sind für Betroffene verheerend: wirtschaftliche und soziale Not sowie die Beeinträchtigung der physischen und psychischen Befindlichkeit. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.

Dieses sind Schuldnerberatungsstellen, die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) als „geeignete Stelle“ anerkannt sind. Diese Beratungsstellen erfüllen hohe Qualitätsmerkmale und bieten Ihnen die Gewähr für eine unabhängige und qualifizierte Beratung. Nur diese Schuldnerberatungsstellen sind berechtigt, gegebenenfalls die erforderliche Bescheinigung für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahren auszustellen.

An wen muss ich mich wenden?

An eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Diese finden Sie im Internet oder mit Hilfe der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung unter der Telefonnummer 04331 593 248.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nehmen Sie so früh wie möglich zu der für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstelle Kontakt auf.

Rechtsgrundlage

  • Insolvenzordnung (InsO),
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung Schleswig-Holstein.

Zuständig

Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreisverwaltung
Postfach 1140
23909 Ratzeburg
Telefon: +49 4541 888-0
Fax: +49 4541 888-306
E-Mail oder Kontaktformular
Website
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