Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Stadt Geesthacht anzumelden.
Nach Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Sollte die zugeteilte Hundesteuer abhanden kommen, ist der Verlust schriftlich anzuzeigen. Nach entrichteter Verwaltungsgebühr wird eine neue Hundesteuermarke ausgehändigt.