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Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
[Nr.99025002000000 ]

Volltext

Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 31 Gaststättengesetz (GastG),
  • § 35 Gewerbeordnung (GewO).

Hinweise (Besonderheiten)

Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht ( Bauantrag ).

Ansprechpunkt

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Website E-Mail oder Kontaktformular
Fax: / +49 431 988-6161111
Telefon: / +49 431 988-8650
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