Jede Geburt wird im Geburtenregister des Standesamts, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde, eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen:
Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, das das Geburtenregister mit dem entsprechenden Geburtseintrag führt.
Bescheinigung über die Geburtszeit: Auf Antrag können Sie beim zuständigen Standesamt eine Auskunft über die Geburtszeit erhalten.