Aufstellen von Plakaten
Kurzbeschreibung
Bei der Aufstellung von Plakaten wird die öffentliche Straße nicht zum Verkehr, sondern zu Werbezwecken gebraucht. Diese Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus, eine sogenannte Sondernutzung, ist nach dem Gesetz erlaubnispflichtig.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung eingereicht werden.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Geesthacht.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage bilden die §§ 20 - 26 des Straßen und Wegegesetztes des Landes (StrWG) i.V.m. der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Geesthacht.
Formular
Sie können den Antrag direkt an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben bei uns per Post einsenden oder vorbeibringen.
Kleiner Pfeil (grün)
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen