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Aufstellen von Plakaten

Kurzbeschreibung

Bei der Aufstellung von Plakaten wird die öffentliche Straße nicht zum Verkehr, sondern zu Werbezwecken gebraucht. Diese Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus, eine sogenannte Sondernutzung, ist nach dem Gesetz erlaubnispflichtig.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung eingereicht werden.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Geesthacht.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage bilden die §§ 20 - 26 des Straßen und Wegegesetztes des Landes (StrWG) i.V.m. der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Geesthacht.

Formular

Sie können den Antrag direkt an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben bei uns per Post einsenden oder vorbeibringen.

Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular
Website

Kontakt

Herr Lauritzen
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-226
Fax: +49 4152 13-463
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Kruska
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-227
Fax: +49 4152 13-396
E-Mail oder Kontaktformular
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