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Unternehmenskarte erstmalig beantragen
[Nr.99084013000000 ]

Leistungsbeschreibung

Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.

Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.

Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV).

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