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Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Beschreibung

Die Bundesstifung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" ist als ergänzende Hilfe für Frauen gedacht, die durch die Schwangerschaft in eine besondere Notlage geraten sind.

Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist die Tatsache, dass Sie mit Ihrem Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen.

Des weiteren können Sie Stiftungsmittel nur vor der Geburt eines Kindes beantragen.

Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Mittel aus der Stiftung haben, bringen Sie bitte untenstehende Unterlagen mit.

Im Übrigen können Sie für jedes Kind, das Sie bekommen, Stiftungsmittel beantragen.

 Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einkommensbescheinigungen sämtlicher mit im Haushalt wohnender Personen
  • Mietvertrag
  • Versicherungsunterlagen (z.B. über die KfZ-Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung o.ä.)
  • Werbungskosten (Beiträge, Gewerkschaft, Fahrtkosten usw.)
  • Belege über Unterhaltsverpflichtungen
  • Mutterpass
  • Ausländerpass
  • Sonstige Belege über finanzielle Belastungen, insofern diese durch die bevorstehende Geburt entstanden sind.
  • Bankverbindung

Der Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales im Kreis Herzogtum Lauenburg ist Träger und Vermittler sozialer Leistungen und Dienste.

Zuständig

Fachdienst Soziale Dienste (Regionalgruppe Süd)
im Fachbereich Jugend und Familie des Kreises
Fachdienstleiterin: Frau Gammelien
(im Gesundheitsamt)
Otto-Brügmann-Strasse 8
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 809864
Fax: +49 4151 809856
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