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Behinderung / Nachteilsausgleich: Feststellung
[Nr.99015004037000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie haben eine länger als sechs Monate andauernde Gesundheitsstörung/Krankheit und möchte diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen?

Einige Rechte und Hilfen im Arbeitsleben und Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr) setzen eine Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) voraus. Jeder behinderte Mensch kann hierfür bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Ziel des Antrags ist:

  • Die Feststellung der Behinderung und ihrer Schwere,
  • der Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen,
  • die Ausstellung eines Ausweises zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Rechtsgrundlage

§§ 68, 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Zuständig

Landesamt für soziale Dienste
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 / 9135
Website E-Mail oder Kontaktformular
Telefon: / +49 4321 913-5
Fax: / +49 4321 13338
Fax: +49 4321 / 13338
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