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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
[Nr.99129015006000 ]

Leistungsbeschreibung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

Zuständig

Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreisverwaltung
Postfach 1140
23909 Ratzeburg
Telefon: +49 4541 888-0
Fax: +49 4541 888-306
E-Mail oder Kontaktformular
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