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Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
[Nr.99129015006000 ]

Volltext

Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

Ansprechpunkt

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

Rechtsgrundlage(n)

§§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreisverwaltung
Postfach 1140
23909 Ratzeburg
Telefon: +49 4541 888-0
Fax: +49 4541 888-306
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