Eine Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer (gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen) benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am Nachweisverfahren, insbesondere am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) und Sammelentsorgungsverfahren teilnehmen zu können.
Die Abfallerzeugernummer ist bereits für die Registrierung bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) erforderlich und sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Entsorgung beantragt werden.
Bei der Teilnahme am Sammelentsorgungsverfahren ist ebenfalls eine Erzeugernummer erforderlich.
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV).