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Abfallbeförderernummer beantragen
[Nr.99001010000000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
  • Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV),
  • Nachweisverordnung (NachwV).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen s. unter „Abfallrechtliches Nachweisverfahren

Zuständig

Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreisverwaltung
Postfach 1140
23909 Ratzeburg
Telefon: +49 4541 888-0
Fax: +49 4541 888-306
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