Herbstzeit ist Laubzeit. Da kommt so einiges zusammen, bis die Bäume nur noch mit kahlen Ästen in den Himmel ragen. Doch Laubzeit ist auch Gefahrenzeit, wenn die Blätter nicht rechtzeitig von Straßen und Gehwegen entfernt werden. Aber wer macht was? Und wo gehört das Laub dann hin?
Geesthacht verfügt über einen vergleichsweise hohen Anteil an Stadtgrün. Mit Einsetzen des Laubfalls der Straßenbäume ist schnelles Handeln erforderlich. Zum einen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, zum anderen ist der störungsfreie Ablauf des Regenwassers in die Kanalisation zu sichern.
Für die Gehwege (einschließlich der Baumscheiben und der als Parkflächen markierten Teile), die kombinierten Geh- und Radwege, die selbstständigen Fußwege (welche in Anlage 1 der Satzung aufgeführt sind), die begehbaren Seitenstreifen, Trennstreifen, Gräben, Grabenverrohrungen (die dem Grundstücksanschluss dienen) und für die Straßen, welche nicht in der Anlage 2 der Satzung aufgeführt sind, die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Rinnsteinen und Parkstreifen /-buchten, ist die Reinigung in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstücke auferlegt. Die Übertragung der Reinigung bedeutet, dass das Laub durch die Grundstückseigentümer für die übertragenden Straßenteile zu beseitigen und zu entsorgen ist.
Auf keinen Fall darf das Laub, speziell auch das Laub von Privatgrundstücken, auf die Fahrbahn gekehrt werden! Dies verursacht unnötige Kosten bei der Straßenreinigung und stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar. „Laubhaufen“ können aus technischen Gründen nicht von den Kehrmaschinen aufgenommen werden und müssen umfahren werden.
Um einen Big Bag zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für den Gebrauch des Big Bags gelten folgende Regeln:
Die Reinigungspflicht für übertragene Straßenteile erstreckt sich über die Frontlänge des anliegenden Grundstückes. Dies gilt, gleich ob es sich um die Vorderfront oder um eine Seiten- bzw. Hinterfront handelt. Wem der Baum gehört, welcher das Laub abwirft, ist hierbei unerheblich.
Der Big Bag muss zur Abholung an der Straße bereitgestellt werden. Der Big Bag kann nur mitgenommen werden, wenn die Mitarbeiter des Betriebshofes den Big Bag mit einem Fahrzeugkran aufladen können.
Sollte sich bei den oben genannten Rufnummern ein Anrufbeantworter melden, so kann eine Nachricht mit Namen und Adresse (Straße und Hausnummer) und ob ein Big Bag geliefert, getauscht oder abgeholt werden soll, hinterlassen werden. Das Anliegen wird dann bearbeitet. Alternativ ist auch eine Nachricht per E-Mail an staedtische-betriebe@geesthacht.de möglich.
Da es sich bei der Big Bag Aktion um eine freiwillige Leistung der Stadt Geesthacht handelt, werden keine Terminzusagen gegeben!
Der Zeitraum wird individuell jedes Jahr festgelegt. Die Big Bag Aktion beginnt aber nicht vor Oktober und endet spätestens im Dezember. Außerhalb der festgelegten Aktionszeit erfolgt keine Ausgabe von Big Bags. Die Big Bags müssen mit Ende der Aktion wieder abgegeben werden und dürfen nicht bis zum nächsten Aktionszeitraum behalten werden!
Montag - Donnerstag:
08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Die Laubsaison - Tipps und Tricks für die goldene Jahreszeit (PDF, 548 kB, 30.09.2023)