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Dichtigskeitsnachweis - DIN 1986 / 30

Laut eines Erlasses des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein vom November 2022,

ist die flächendeckende Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, resultierend aus der Einführung der DIN 1986 Teil 30 als allgemein anerkannte Regel der Technik im Landeswassergesetz,

außerhalb von Wasserschutzgebieten ausgesetzt.

In Geesthacht gibt es keine ausgewiesenen Wasserschutzgebiete.


Welche Anlagen müssen untersucht werden?

Gesetzliche Grundlage sind § 18 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§ 34 und 7a des Landeswassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein, die aussagen, daß der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen dem Stand der Technik entsprechen muß.
 
DIN-Normen nutzen nicht nur der Wirtschaft, sondern entlasten den Staat als Gesetzgeber und damit die Bürger von starren Regeln. Der Staat verweist zur Erfüllung grundlegender Anforderungen in Gesetzestexten, zum Beispiel bei technischen Inhalten auf überbetriebliche Normen. Normung und Standardisierung können die staatliche Regelsetzung in erheblichem Maße entlasten: Gesetze schaffen den rechtlichen Rahmen und geben Schutzziele vor. Normen konkretisieren die gesetzliche Sorgfaltspflichten. Sie beschreiben  den Stand der Technik, da sie regelmäßig überprüft und den neuesten Entwicklungen angepasst werden.
 
Grundleitungen für Schmutz- und Mischwasser müssen nach DIN 1986 Teil 30 auf Dichtheit geprüft sein, sofern keine nachweisbare Erstprüfung stattgefunden hat. Eine wiederkehrende Prüfung hat alle 20 Jahre zu erfolgen.

Wann Kamerabefahrung und wann Dichtheitsprüfung?

Instandhaltung unterscheidet ausdrücklich eine optische Zustandserfassung von einer Dichtheitsprüfung durch Druckbeaufschlagung mit Luft bzw Wasser.

Wie funktioniert eine Dichtheitsprüfung?

Die erste Dichtheitsprüfung bei Neubauten kann gemäß den geltenden technischen Vorschriften (DIN EN 1610, ATV-DVWK M 143 Teil 6) grundsätzlich mit Luft- oder Wasserdruck durchgeführt werden. Auf dem Grundstück werden wegen der besseren Praktikabilität  fast ausnahmslos Wasserdichtheitsprüfungen durchgeführt. Dabei wird in der Praxis die Vorgehensweise des DWA-Merkblattes M 143 Teil 6 bevorzugt. Die sinnvoller Weise durchzuführende Dichtheitsprüfung nach DWA M 143-6 funktioniert  folgendermaßen:
Zuerst wird die Länge und die Nennweite der zu prüfenden Leitung bzw. des zu prüfenden Netzabschnitts ermittelt. Dann errechnet man aus diesen Daten die von Wasser benetzte Rohrinnenfläche.

Aus der Rohrinnenfläche als Bezugswert ergibt sich nach einer im Merkblatt festgelegten Berechnungsformel, wie viel Wasser bei der Dichtheitsprüfung in einem vorgegebenen Zeitraum (15 Minuten) aus der Leitung verloren gehen darf.
Wenn der zulässige Wasserverlust überschritten wird, gilt das Rohr als undicht. Prüfhöhe ist 50 Zentimeter über dem höchsten Scheitelpunkt der Leitung. Im Regelfall entspricht dies der Oberkante des höchsten Bodeneinlaufs im Gebäude. 

Nach dem gleichen Prinzip erfolgt die Prüfung von Schächten aller Art: Erst wird aus Größe und Geometrie des Schachts eine zulässige Wasserverlustmenge errechnet, dann werden die Zu- und Abläufe verschlossen und schließlich zeigt eine 15minütige Füllstandsprüfung, wie viel Wasser das Bauwerk verliert. Die wiederkehrende Dichtigkeitsprüfung, wie im Jahr 2015 wird, außer in der zuvor beschriebenen Weise, mittels einer Kamerabefahrung durchgeführt.

Dichtheitsprüfung bei Firmen

Wie für die Entwässerungsleitungen der privaten Wohnbebauung gibt es auch für die Entwässerungsleitungen für gewerbliches Abwasser gesetzliche Festlegungen, die Dichtheit in einer Erstprüfung (umgehend) und dann in wiederkehrenden Prüfungen alle 5 bzw. 15 Jahre nachzuweisen.
Gemäß § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes und § 34 des Landeswassergesetzes sind Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie z. B. DIN-Normen, zu errichten und zu betreiben.
Für den Bereich Instandhaltung (Teil des Betriebes) gibt die DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“ die allgemein anerkannten Regeln der Technik abschließend vor.

Entsprechend DIN 1986 Teil 30 sind Leitungen, die gewerbliches Abwasser transportieren, grundsätzlich mit Luft oder Wasser auf Dichtheit zu prüfen.

Davon kann nur dann abgewichen werden, wenn nachweislich kein biologisch hochbelastetes Abwasser durch diese Leitungen abgeleitet wird, also das Abwasser in seinen Gehalten an BSB5, CSB, Nges und Pges weniger als die 3-fache Konzentration des häuslichen Rohabwassers aufweist.

Informationen zur Kamerabefahrung

Nach DIN 1986-30 erfolgt die Zustandserfassung durch Inspektion mit einer Kanalkamera, sofern die Leitung nur häusliches Abwasser ableitet. Die Kamera wird dabei über einen Schacht auf dem Grundstück oder eine Revisionsöffnung im Gebäude in die Leitung eingesetzt.
Je nach dem verwendeten technischen System wird sie dann an einem Glasfiberstab oder einem versteiften Kabel in die Leitungen eingeschoben oder sie ist in der Lage, die Leitungen mit einem eigenen Antrieb zu befahren. Meist werden aber in Grundstücksleitungen geschobene Kameras verwendet. Vor Befahrung ist die Leitung von Rückständen zu reinigen!

Ist auf dem Grundstück oder vom Gebäude her Gebäude kein Zugang zu den Leitungen gegeben (was an sich bereits ein unzulässiger Zustand ist), so kann eine Satelliten-Kamera vom öffentlichen Hauptkanal aus seitlich in den Hausanschlusskanal und die Grundleitung einfahren. Erfolgt die Befahrung vom Hauptkanal aus, ist der Abwasserbetrieb Geesthacht vorher zu informieren!! Die wichtigste technische Neuerung der letzten Jahre sind Mini-Kameraköpfe, die im Grundleitungsnetz in Seitenabzweige abbiegen können. Diese „navigierbaren Optiken“ ermöglichen es mittlerweile, ganze Netze bis in den hintersten Winkel und auch unter der Gebäude-Grundplatte zu begutachten. Damit schaffen sie die Voraussetzung dafür, dass geltende Inspektions- und Prüfvorschriften technisch tatsächlich vollzogen werden können. Die Kameraoptiken liefern hoch auflösende Farbbilder aus der Abwasserleitung und werden von einem mobilen Steuerpult mit Monitor aus überwacht. Satellitenkameras werden von einem Einsatzfahrzeug auf der Straße aus gesteuert.

Eine Inspektion ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos. Die Dokumentation besteht in der Regel aus  einer Aufzeichnung digitalisierter Bilddaten auf CD oder DVD. Zu einer fachgerechten Inspektion gehört neben der Aufzeichnung auch eine fotografische Dokumentation der festgestellten Einzelschäden.
Das Bildmaterial sollte gute Qualität haben, da es als Grundlage für die Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen dient.

Außerdem sollte der Grundstückseigentümer einen Leitungsplan mit den lagegenau eingezeichneten und nach einschlägigen Standards bezeichneten Schäden bekommen.

Erforderlicher Bestandsplan

Ein Bestandsplan der Grundstücksentwässerung ist vorgeschrieben!

Vielfach existieren keine Planunterlagen zur Grundstücksentwässerung mehr und noch öfter stimmen vorhandene Planunterlagen nicht (mehr) mit der Wirklichkeit überein. Wo eine Erstbegehung des Grundstücks zeigt, dass Pläne unvollständig oder überholt sind, sollte im Zuge der Inspektion eine Einmessung und Kartierung von Grundleitungen und Schachtbauwerken erfolgen.
Außerhalb des Gebäudes lassen sich Abwasserleitungen mit elektronischen Ortungssystemen verfolgen.
Ortungssender sind in Kameraköpfe integriert und strahlen ein Signal aus, das an der Erdoberfläche mit einem Empfänger aufgenommen wird.

Praxis-Tipp zum Prüfablauf

Nach dem voran Ausgeführten ergibt sich folgende wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise:
In einem ersten Schritt sollte stets eine Wasserdichtheitsprüfung des gesamten Netzes durchgeführt werden.
Das eröffnet bei Prüfbefund "dicht" die Möglichkeit, auf dem schnellsten und kostengünstigen Wege das Verfahren abzuschließen.
Bei Befund "undicht" sollte eine geeignete (d.h. abbiegefähige!) Kanalfernseheinheit unmittelbar vor Ort verfügbar sein, um die Ursache der Undichtigkeit zu identifizieren.
 
Die TV-Inspektion sollte sofort anschließend durchgeführt werden, denn

  • das verhindert Zeitverluste (für die Suche nach einem Kanal-TV-Dienstleister) 
  • das reduziert Kosten für eine erneute Anfahrt
Das abströmende Prüfwasser hat durch seine Schleppkraft erhebliche Reinigungswirkung in der Grundleitung; so kann günstigen Falls eine TV-Inspektion sofort ohne zusätzliche Spülreinigung durchgeführt werden, die ansonsten in jedem Falle erforderlich wäre.
Durch diese Vorgehensweise wird außerdem von vorn herein vermieden, dass im zweiten Arbeitsgang, der optischen Zustandserfassung, über die Interpretation optischer Befunde kontrovers diskutiert werden muss. Die Undichtigkeit ist in diesem Falle bereits klar erwiesen und es geht darum, Art und Lage der Schäden zur Vorbereitung der Sanierung festzustellen. In diesem Fall hat aber die Wasserdichtheitsprüfung "ganz nebenbei" schon eine wichtige Vorinformation für die Wahl der möglichen Sanierungsverfahren geliefert!
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