Bauvoranfrage stellen
Leistungsbeschreibung
Zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens kann die Bauherrin/der Bauherr einen Vorbescheid nach § 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) beantragen.
Der Vorbescheid verschafft der Bauherrin/dem Bauherrn frühzeitig Klarheit über wesentliche Aspekte ihres oder seines Vorhabens und ist die verbindliche, befristete Feststellung der Bauaufsichtsbehörde, dass dem Vorhaben im Umfang der Entscheidung nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen.
Eine Bauvoranfrage ist also in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht bebaubar ist.
Teaser
Zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens (Bauvoranfrage) kann ein Vorbescheid (Bauvorbescheid) beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) oder fragen bei der zuständigen Stelle nach.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.
Rechtsgrundlage
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)
- § 5 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
- § 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO) Tarifstelle 1.6.
Urheber
Volltext
Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.
Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.
Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.
Teaser
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde
Erforderliche Unterlagen
-
Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
- Beschreibung des Vorhabens
- Lageplan
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Bauzeichnungen
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage
Kosten
Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.
Frist
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das »Mein Unternehmenskonto« benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.
Sie zahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
-
Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.
Bearbeitungsdauer
- 3 Monat(e)
- wenn es sich nicht um einen Sonderbau handelt, der im vereinfachten Verfahren zu genehmigen ist; andernfalls ohne Frist
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein