Welche Unterlagen brauche ich für meinen Bauantrag? Wie läuft das Baugenehmigungsverfahren im Einzelnen ab? Welche Grenzabstände muss ich einhalten? Brauche ich eine Baulast? Bei diesen Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht.
Bestehen Zweifel oder Unklarheiten, ob ein von Ihnen geplantes Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist, so können Sie eine so genannte Bauvoranfrage stellen. Die Bauvoranfrage muss eine oder mehrere selbstständig zu prüfende konkrete Fragen enthalten (z.B. "Ist das von mir beschriebene Bauvorhaben an dem geplanten Standort zulässig?"). Die zugehörigen Bauvorlagen müssen alle Informationen enthalten, die die Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung der gestellten Einzelfrage benötigt. In der Regel sind mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:
Bauvoranfragen sind zweifach beim Fachdienst Bauordnung der Stadt Geesthacht schriftlich einzureichen. Die Entscheidung hierüber ist für den Antragsteller kostenpflichtig. Im Unterschied zu der unverbindlichen mündlichen Auskunft ist der Bauvorbescheid rechtsverbindlich und die Stadt Geesthacht ist dann an die darin getroffene Aussage innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsfrist gebunden.
Die Bauvoranfrage klärt Grundsätzliches, berechtigt aber noch nicht zum Bauen.
Wenn Sie geklärt haben, dass das von Ihnen geplante Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, können Sie einen Bauantrag stellen. Dieser ist in zwei Ausfertigungen beim Fachdienst Bauordnung der Stadt Geesthacht einzureichen. Die Genehmigung erfolgt ebenfalls durch den Fachdienst Bauordnung.
Welche Unterlagen benötige ich für den Bauantrag?
Welche Unterlagen einzureichen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung. Der Umfang der benötigten Unterlagen ist abhängig davon, was Sie bauen wollen. Sie werden jedoch mindestens folgende Unterlagen benötigen:
Welche Unterlagen Sie genau benötigen, erfahren sie beim Fachdienst Bauordnung der Stadt Geesthacht.
Nachbarrecht gehört im Gegensatz zu den bisher erläuterten Themen nicht zum öffentlichen Recht. Daher darf die Stadt hierzu keine Rechtsauskünfte geben. Wenn Probleme in Ihrer Nachbarschaft auftreten, die nicht baurechtlicher Natur sind, zum Beispiel:
darf Ihnen die Stadt Geesthacht allenfalls mit einem Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen helfen. Wenn Sie weiteren Rat oder Hilfe in Nachbarschaftskonflikten suchen, kann Ihnen unter Umständen einer der Schiedsmänner in der Stadt Geesthacht weiterhelfen.
Folgende Formulare können Sie herunterladen und ausdrucken. Den Bauantrag bzw. die Bauanzeige kann direkt am PC ausfgefüllt werden und unterschrieben zugesandt werden.
Bauantrag / Bauanzeige
Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden.
Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden. Er muss in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum dem Antrag.