Die Stadt Geesthacht ist seit dem Jahr 2000 die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Betriebe, die betriebsbedingt besonders überwachungsbedürftiges Abwasser produzieren und über das städtische Kanalsystem in die Kläranlage abgeben (Indirekteinleiter). Welches Abwasser überwachungsbedürftig ist und als Indirekteinleitung genehmigt werden muss, entscheidet der Bundesgesetzgeber über die Festlegung von Grenzwerten oder den Stand der Technik als Anforderungen in den maßgeblichen Gesetzen (z. B. Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung).
Darunter fallen z. B. Betriebe, bei denen ölhaltiges Abwasser durch den Betrieb einer Waschanlage für Kraftfahrzeuge entsteht, das über so genannte Abscheideranlagen in das Kanalnetz der Stadt abgegeben wird. Die Überwachungsaufgabe umfasst jedoch weitaus mehr Betriebe mit den unterschiedlichsten Abwasserinhaltsstoffen.
Die Stadt Geesthacht betreibt ein Klärwerk. Der Abwasserbetrieb Geesthacht ist angehalten, Störungen im Betrieb der Kläranlage z. B. durch das Einleiten von giftigen Stoffen durch Private zu vermeiden. Substanzen, die in den Abwasserkanal gelangen, können „die Biologie“ der Kläranlage empfindlich schädigen. Das kann sich negativ auf die Abbauleistung der Anlage auswirken.
Unendlich viele Mikroorganismen sorgen mit ihrem Heißhunger dafür, dass die Schmutzstoffe, die durch den Abwasserkanal ins Klärwerk gelangen, aufgefressen werden und dadurch nicht in die Elbe gelangen. Ist etwas im Abwasser, was den Mikroorganismen „den Appetit verdirbt“, so ist die logische Konsequenz, dass das Abwasser nicht mehr in dem erforderlichen Maße gereinigt werden kann.
So sind Kontrollen im Bereich des Abwasserkanalnetzes eine unerlässliche Vorsorge zur Sicherstellung der Reinigungsleistung des Klärwerkes.
Der Fachdienst Umweltamt arbeitet stets an der Erfassung der Betriebe mit problematischen Abwässern, damit im Ernstfall bei einer Kanalverschmutzung durch Giftstoffe gezielt auf Betriebe zugegangen werden kann, die mit den giftigen oder problematischen Inhaltsstoffen im Kanal in Verbindung zu bringen sind.
Satzung über die Abwasserbeseitigung (PDF, 1.2 MB, 12.10.2024)