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Als Wahlhelfer freiwillig melden
[Nr.99128008104000 ]

Volltext

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes «Erfrischungsgeld»).

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich beim Wahlamt an.
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Frist

möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular
Website

Kontakt

Nele Klaper
Fachdienst Zentrale Verwaltung
Markt 15
21500 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-286
Fax: +49 4152 13-452
E-Mail oder Kontaktformular
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