Am Wahltag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Votum über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags, der Landtage, Kommunalparlamente, des Europäischen Parlaments oder der Besetzung der Position der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters.
Eine Wahl findet immer nach den folgende Wahlgrundsätzen statt:
Das aktive Wahlrecht bedeutet, dass jeder ab einem bestimmten Alter (je nach Wahlart ab dem 16. oder 18. Lebensjahr) und wenn er (abhängig von der Wahlart) Deutscher bzw. EU-Bürger ist, wählen bzw. seine Stimme abgeben darf.
Das passive Wahlrecht beinhaltet die Berechtigung, sich als Kandidat aufstellen zu lassen.
Für jede anstehende Wahl benötigen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltermin in einem Wahllokal ehrenamtlich die Wahlhandlung begleiten. Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Nachricht.