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Lärmschutz

In Westeuropa sind über 20 Prozent der Bevölkerung, d.h. annähernd 80 Millionen Menschen Lärmpegeln ausgesetzt, die als untragbar angesehen werden. Die externen Kosten des Verkehrslärms lagen im Jahre 2000 in der damalien EU bei circa 45 Milliarden Euro. In Deutschland sehen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, insbesondere durch Verkehrslärm belästigt, davon mehr als 10 Prozent stark oder äußerst stark. Lange Zeit ist diese Belästigung der Menschen durch den Lärm nicht ausreichend berücksichtigt worden. Umgebungslärm beeinträchtigt die menschliche Gesundheit, wobei die Ausirkungen wesentlich von der Intensität und Dauer der Belastung sowie der individuellen Lärmemfindlichkeit abhängen. Viele Menschen leiden wegen ständiger Belästigung durch Straßenverkehrs-, Eisenbahn- und Flugzeuglärm unter Unruhe, Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Problemen.

EU-Richtlinie

Mit der Richtlinie 2002/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegen zu wirken. Die wesentlichen Instrumente sind:
  • die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
  • die Bewertung und soweit erforderlich Vermeidung oder Verminderung der Belastungen durch Lärmaktionspläne (LAP)

Umsetzung in Geesthacht

Die Stadt Geeshacht gehört keinem Ballungsraum an. Nach dem Gesetz bedeutet das: für sie ist mit Umgebungslärm der Verkehrslärm gemeint. Als Nicht-Ballungsraumgemeinde hätte sie bis zum 3. Juni 2007 nur die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen im Jahr (16.439 Fahrzeuge am Tag) kartieren und bis zum 18. Juli 2008 für diese Straßen eine Lärmaktionsplanung vorlegen müssen. Die Stadt Geesthacht hat sich dafür entschieden, ein erweitertes Straßennetz kartieren zu lassen. Es erschien nicht sinnvoll, eine Lärmminderungsplanung für Straßenbruchstücke zu erstellen, ohne zu wissen, welche Lärmsituation in den anliegenden Straßen herrscht. Geesthacht hat daher zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für etwa 37 km eines erweiterten Straßennetzes abgegeben. In diesem Straßennetz finden sich Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von 1 Mio. - 6 Mio. Fahrzeugen im Jahr.

Die Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

Im Kalenderjahr 2022 wurden die Lärmkarten in ganz Schleswig-Holstein nach einem neuen Berechnungsverfahren erhobene. Die Karten liegen im digitalen Atlas Nord vor.

Bis zum Juli 2024 muss die Stadt Geesthacht nun einen Lärmaktionsplan (LAP) vorlegen.

Lärmaktionsplan (LAP)

Im Anschluss an die Erstellung der Lärmkarten müssen Lärmaktionspläne für Orte in der Nähe der mit den Lärmkarten identifizierten Hauptlärmquellen aufgestellt werden. Auch die Lärmaktionspläne sind nach dem Gesetz alle 5 Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Der Bericht wird der EU über ein festgelegtes Formblatt zur gesetzlich vorgeschriebenen Berichtserstattung weitergeleitet.

Die Erarbeitung des aktuellen Lärmaktionsplans ist in Vorbereitung. Er muss bis Juli 2024 vorgelegt werden. In einer Informationsveranstaltung wird der Entwurf der Bevölkerung vorgestellt. Er wird dann außerdem im Rathaus ausgelegt werden.

Die Geesthachterinnen und Geesthachter haben so die Möglichkeit, sich über die Planungen der Lärmminderung in der Stadt Geesthacht zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken zu den Planungen abzugeben.

Kontakt

Anette Platz
Fachdienst Umwelt
Fachdienstleitung
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-305
Fax: +49 4152 13-472
E-Mail oder Kontaktformular
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 / 704-0
Website Fax: / +49 4347 704-02
Telefon: / +49 4347 704-0
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