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Stadtplanung & -entwicklung
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Bebauungsplanung

Bauleitplanung ist der Oberbegriff für die Erarbeitung vorbereitender Flächennutzungspläne und verbindlicher Bebauungspläne. Bauleitpläne sind die wichtigste Planungs- und Entscheidungsgrundlage zur Steuerung und zur Kontrolle der baulichen Entwicklung in Städten und Gemeinden.
 
Im Baugesetzbuch (BauGB) sind die Verfahrensschritte zur Aufstellung von Bauleitplänen gesetzlich geregelt. Es sieht die Aufstellung eines vorbereitenden Planes für das gesamte Gebiet einer Stadt/Gemeinde vor (Flächennutzungsplan), woraus dann für Teilbereiche die rechtsverbindlichen Bebauungspläne entwickelt werden sollen. Bauleitpläne sind für die Bauaufsichtsbehörden eine Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung von Bauanfragen.

Dem Übersichtsplan der rechtskräftigen Bebauungspläne können Sie die Nummer des für Sie interessanten Bebauungsplanes entnehmen, entsprechend dargestellt werden auch die Begründungen zu den Bebauungsplänen.

Die Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan können Sie auch interaktiv auf mobilen Endgeräten oder dem Desktop-PC anzeigen lassen. 

Es wird bestätigt, dass die nachfolgenden digitalen Fassungen mit den Ausfertigungsfassungen der Bebauungspläne der Stadt Geesthacht übereinstimmen. Auf Anfrage kann beim Fachdienst Stadtplanung die Übereinstimmung der digitalen Fassung mit der Originalurkunde bestätigt werde.

B-Plan Nr. 007 - Westhafen VI

B-Plan Nr. 009 - Westhafen II

B-Plan I

B-Plan II

B-Plan IV

B-Plan V

B-Plan VI

B-Plan IX

B-Plan X

B-Plan XII

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