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Leichenpass: Ausstellung
[Nr.99101003012000 ]

Leistungsbeschreibung

Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.

Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.

Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.

Rechtsgrundlage

§ 11 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Lauritzen
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-226
Fax: +49 4152 13-463
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Kruska
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-227
Fax: +49 4152 13-396
E-Mail oder Kontaktformular
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