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Aufgaben des Stadtarchivs

Das StaG archiviert Unterlagen, in erster Linie Schriftgut, aber auch andere Informationsträger wie Karteien, Dateien, Karten, Pläne, Bild-, Film-, Ton- und maschinenlesbare Datenträger. Der Zugang ist seit 1992 gesetzlich gemäß § 6 Abs. 1 des Landesarchivgesetzes in Schleswig-Holstein geregelt . Danach müssen die Behörden und Gerichte des Landes alle bei ihnen entstandenen Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, dem Landesarchiv angeboten werden. Die sog. „Kommunalklausel“ (§15) übertrug den Kreisen, Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden die Archivierung und Nutzbarmachung der bei ihnen entstandenen Unterlagen in eigener Verantwortung durchzuführen.

Für Geesthacht ist somit das StaG zuständig. Dabei spielt das Medium keine Rolle, denn das Gesetz gilt für analoge ebenso wie für digitale Unterlagen. Die Stadtverwaltung Geesthachts umfasst ca. 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die statistisch so zusammen ca. 155 laufende Meter Unterlagen jährlich erstellen (Stand 2019), die vom StaG auf ihre Archivwürdigkeit zu bewerten sind, je nach den Aufbewahrungsfristen in den einzelnen Verwaltungsbereichen. Nur die wirklich archivwürdigen Unterlagen werden davon dauerhaft aufbewahrt, das sind in der Regel ca. drei bis fünf Prozent des entstandenen Schriftgutes. Und diese bilden die historische Basis für zukünftiges Handeln und Erinnern.

Das StaG ist gerade durch Ausstellungen, Führungen, Vorträge und lokalgeschicht-liche Veröffentlichungen im Bewusstsein der Bevölkerung und darüber hinaus präsent. Es unterstützt dadurch auch das historische Stadtmarketing und die Identität der Bevölkerung mit ihrer Stadt Geesthacht. Denn die historische Entwicklung ‚ihrer’ Stadt oder jetzigen Stadtteiles und deren kulturelle Traditionen bestimmen nach einer gewissen Zeit der Ansässigkeit das gegenwärtige Leben und wirken sich so auch auf das Denken und Handeln der Bewohnerinnen und Bewohner Geesthachts aus. 

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