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Schiedsverfahren
[Nr.99046037058000 ]

Leistungsbeschreibung

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.

Rechtsgrundlage

Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Michael Backs
Schiedsmann
Schiedsamtsbezirk 2
Dösselbuschberg 37c
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 805320
Fax: +49 4152 805321
E-Mail oder Kontaktformular
Jens Wrage
Schiedsmann
Schiedsamtsbezirk 1
An der Promenade 7
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 72114
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