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Grundsteuer
[Nr.99102012002000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem geltenden Hebesatz ergibt die zu entrichtende Jahressteuer. Es gilt weiterhin für die Grundsteuer A der Hebesatz von 400 v.H.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Für die Erteilung des Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

Rechtsgrundlage

  • Bewertungsgesetz (BewG),
  • Grundsteuergesetz (GrStG).

Hebesätze der Stadt Geesthacht

Kalenderjahr 2011 - 310 v.H.

Kalenderjahr 2012 - 360 v.H.

Kalenderjahr 2016 - 390 v.H.

Kalenderjahr 2017 - 400 v.H.

Kalenderjahr 2019 - 425 v.H.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Eveline Müller
Fachbereich Finanzen und Immobilien
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-272
Fax: +49 4152 13-459
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