Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht.  Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.

In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.

Drücken Sie auf den Button "Anzeigen" und verfeinern Sie Ihre Suche ggf. durch Auswahl des Monats.

Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv  




08.09.2014

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des B-Planes Nr. IV/3 3. Änderung »Besenhorst Ost«

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des B-Planes

Nr. IV/3 3. Änderung „Besenhorst Ost“

 

Betr.: Beschluss der 3. Änderung des B-Planes Nr. IV/3 der Stadt Geesthacht, für das Gebiet

Besenhorst, westlich Schäferstrift, Flurstücke 13/2, 13/3, 17/1, teilw. 18/3, 24/2 und teilw. 23/5 (B 404) der Gemarkung Besenhorst

Übersichtsplan:


Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.12.2012 die 3. Änderung des B-Planes Nr. IV/3 der Stadt Geesthacht für das Gebiet: Besenhorst, westlich Schäferstrift, Flurstücke 13/2, 13/3, 17/1, teilw. 18/3, 24/2 und teilw. 23/5 (B 404) der Gemarkung Besenhorst bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der B-Plan tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung im öffentlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, 4. Stock im Fachdienst Stadtplanung, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzen Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden sind.

Geesthacht, den 05. September 2014

 

 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister


 

 

 

Zum Seitenanfang (nach oben)