Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht.  Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.

In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.

Drücken Sie auf den Button "Anzeigen" und verfeinern Sie Ihre Suche ggf. durch Auswahl des Monats.

Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv  




18.11.2015

Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes »Rund um St. Salvatoris«

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Rund um St. Salvatoris“ der Stadt Geesthacht

 

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO Schl. H.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) und des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), hat die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht in Ihrer Sitzung am 08.05.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Aufhebung

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „St. Salvatoris“ der Stadt Geesthacht vom 29.07.2004 in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit aufgehoben.

Die Abgrenzung des aufgehobenen Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 2

Inkrafttreten

 

 

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

§ 3

Bekanntmachungshinweis

 

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. §14 Hauptsatzung Geesthacht mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Geesthacht geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt; der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung oder von Verfahrens- und Formvorschriften die in der Gemeindeordnung enthalten sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verstoß ist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergeben soll, gegenüber der Stadt Geesthacht geltend zu machen.

Jedermann kann diese Satzung nebst Grundstücksverzeichnis und Lageplan im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, Fachdienst Stadtplanung Zimmer 405, 407 und 504, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

 

Anlagen:

Grundstücksverzeichnis

Lageplan

 

 

Geesthacht, den 04.11.2015

 

 Dr. Volker Manow

Der Bürgermeister

 

 

 


 

 

 

Zum Seitenanfang (nach oben)