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Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht.  Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.

In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.

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Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv  




30.04.2019

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

über den abschließenden Beschluss der 1. Änderung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Nord II"

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 01.03.2019, Az.: IV 523 – 512.111 – 53.032 (1.Ä.), die von der Ratsversammlung der Stadt Geesthacht in der Sitzung vom 14.09.2018 beschlossene 1. Änderung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nord II“ der Stadt Geesthacht für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist: 

die Flächen (Flurstücknummern 12,17,21 und 22/1) westlich der Gutenbergstraße, nördlich begrenzt durch die Mercatorstraße, westlich begrenzt durch den Fahrendorfer Weg und dem Flurstück 210, südlich in Teilbereichen angrenzend an die Motorsportanlage sowie in Teilbereichen angrenzend an vorhandene Waldflächen, nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 1. Änderung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nord II“, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Fachbereich Umwelt und Bauen der Stadt Geesthacht, Fachdienst Stadtplanung, Markt 15, 21502 Geesthacht, 4. Stock, Zimmer 406, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen in der § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie in der § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.

Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

 

Geesthacht, den 23. April 2019

 

Olaf Schulze

Bürgermeister


 

 

 

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