Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht. Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.
In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.
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Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv
Am Freitag, dem 10. Mai 2019, findet eine Ratsversammlung statt.
Jede Geesthachter Einwohnerin oder jeder Geesthachter Einwohner, die oder der das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, eine Frage und eine Zusatzfrage zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Diese sind sachlich und möglichst kurz vorzutragen und in der Sitzung in Schriftform zu übergeben. Die Redezeit ist begrenzt.
Daneben sind schriftliche Anfragen möglich, die in der o. a. Sitzung beantwortet werden, sofern sie spätestens am 28. April 2019 eingegangen sind.
Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass auch in den städtischen Fachausschüssen, sofern sie öffentlich tagen, Einwohnerfragestunden stattfinden.
Die vorstehend wiedergegebenen Regelungen gelten hier sinngemäß.
Geesthacht, den 07. April 2019
Samuel Walter Bauer
Bürgervorsteher