Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht.  Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.

In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.

Drücken Sie auf den Button "Anzeigen" und verfeinern Sie Ihre Suche ggf. durch Auswahl des Monats.

Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv  




19.10.2017

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl in der Stadt Geesthacht am 06. Mai 2018

Hierdurch fordere ich gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 auf.

Es werden in den 16 Wahlkreisen der Gemeinde je 1 unmittelbare Vertreterin oder Vertreter und im Wahlgebiet 15 Listenvertreterinnen und Listenvertreter gewählt.

Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können politische Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigte einreichen.

Listenwahlvorschläge können politische Parteien und Wählergruppen einreichen.

Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen.

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.

Die Wahlvorschläge sind bis zum 12. März 2018, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Es wird gebeten, die Einreichung möglichst so frühzeitig vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Maßgebend für die Form und den Inhalt der Wahlvorschläge und Anlagen sind die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung.

Vordrucke sind im Internet unter www.geesthacht.de abrufbar oder werden von mir bereit gestellt.

 

Geesthacht, den 18. Oktober 2017

 

Olaf Schulze

Gemeindewahlleiter

 

 


 

 

 

Zum Seitenanfang (nach oben)