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Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht.  Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.

In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.

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Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv  




15.12.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Geesthacht vom 18.12.2002

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. 2021, S. 566), der §§ 20 - 23, 26, 28 und 62 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. 2003, 631), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.04.2021 (GVOBl. 2021, S. 430), des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 10.09. 2021 (BGBl. I S. 4147) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 10.09.2021 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Geesthacht vom 18.12.2002 erlassen:

Artikel I

§ 3 wird um folgende Ziffer 7 ergänzt:

„Die Verwendung von Hohlkammerplakaten aus Kunststoff ist unzulässig“


§ 5 (3) wird um den Buchstaben e ergänzt:

„Richtlinien nach Absatz 5 können abweichende Regelungen treffen“


§ 7 (3) wird in Satz 1 nach dem Wort „können“ durch die Einfügung „im Einzelfall“ ergänzt.


§ 7 wird um den Absatz 4 ergänzt:

„(4) Richtlinien nach § 5 Absatz 5 können allgemein abweichende Regelungen treffen“


Artikel II

Diese 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Geesthacht tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Geesthacht, den 03. Dezember 2021

 

Olaf Schulze
Bürgermeister


 

 

 

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