Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht.  Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.

In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.

Drücken Sie auf den Button "Anzeigen" und verfeinern Sie Ihre Suche ggf. durch Auswahl des Monats.

Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv  




30.10.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Öffentliche Auslegung der 3. Änderung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes „Sportanlage VFL – Geesthacht“ und des Bebauungsplanes Nr. IV/6 „Sportanlage VFL - Geesthacht“, der Stadt Geesthacht nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB

Der vom Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Geesthacht in seiner Sitzung am 14. September gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung der Neuaufstellung des F-Planes der Stadt Geesthacht für das wie folgt begrenzte Plangebiet:

Flurstück 18/4 sowie ein Teil des südlich angrenzenden Flurstücks 18/1, nördlich der Mercatorstraße und östlich des Flurstücks 18/5 im Flur 3 der Gemarkung Fahrendorf

Übersichtsplan:


sowie der vom Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Geesthacht in seiner Sitzung am 14.09.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. IV/6 „Sportanlage VFL – Geesthacht“ der Stadt Geesthacht für das wie folgt begrenzte Plangebiet:

Flurstück 18/4 sowie ein Teil des südlich angrenzenden Flurstücks 18/1, nördlich der

Mercatorstraße und östlich des Flurstücks 18/5 im Flur 3 der Gemarkung Fahrendorf 

Übersichtsplan:


und die jeweiligen Begründungen liegen in der Zeit vom

11. November bis 13. Dezember 2021

beim Fachdienst Stadtplanung der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus (Hinweis zu SARS-Cov-2 siehe unten). Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen ergänzend auch im Internet unter https://www.geesthacht.de/aktuelles/öffentliche-Auslegungen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind für den Flächennutzungsplanentwurf verfügbar:

[1] der Landschaftsplan der Stadt Geesthacht

[2] der Flächennutzungsplan der Stadt Geesthacht

[3] Bodenuntersuchung (August 2019)

[4] Umweltbericht

[5] der Grünordnerischer Fachbeitrag (Oktober 2019)

[6] die faunistische Potenzialeinschätzung und Artenschutzuntersuchung (Juli 2019)

[7] Umweltrelevante Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange aus der frühzeitigen Beteiligung/Scoping

Von einer Umweltprüfung bei dem Bebauungsplan Nr. IV/6 „Sportanlage VFL – Geesthacht“ wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des geplanten sonstigen Sondergebietes die Folgen für die nachfolgend genannten Schutzgüter überprüft.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Mensch und Gesundheit

  • finden sich im Umweltbericht, Grünordnerischen Fachbeitrag, in der Stellungnahme des „Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus“ vom 21. Juli 2021
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Naherholung, Immissionsschutz

Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Pflanzen

  • finden sich im Umweltbericht, im Grünordnerischen Fachbeitrag, in der Stellungnahme der „NABU Gruppe Geesthacht gemeinsam mit dem NABU Landesverband Schleswig-Holstein“ vom 20. Juli 2021
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Gehölzbestände sowie Wert- und Funktionsverluste

Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Tiere

  • finden sich im Umweltbericht, im Grünordnerischen Fachbeitrag, in der faunistischen Potenzialeinschätzung und Artenschutzuntersuchung
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Vorkommen und Lebensräume von Vögeln und Fledermäusen, artenschutzfachliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser

  • finden sich im Umweltbericht, im Grünordnerischen Fachbeitrag, in der Bodenuntersuchung sowie in der Stellungnahme des „Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein“ vom 22. Juni 2021
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Inanspruchnahme des Bodens bzw. Zunahme der Versiegelung, Bodenbeschaffenheit und zur dezentralen Versickerung von Niederschlagswasser

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima

  • finden sich im Umweltbericht, im Grünordnerischen Fachbeitrag, in der Stellungnahme des „Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus“ vom 21. Juli 2021
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation bzw. zum vorherrschenden Klima und potenzielle Wirkfaktor

Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Ort- und Landschaftsbild

  • findet sich im Umweltbericht, im Grünordnerischen Fachbeitrag
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen

Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • findet sich im Umweltbericht, in der Stellungnahme des „Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein“ vom 22. Juni 2021
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Mitteilungspflicht bei Befund von archäologische Kulturdenkmalen

Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft sowie zu den Belangen von Mensch und Kultur- und Sachgütern können zudem auch dem geltenden Landschaftsplan entnommen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den F- bzw. B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Geesthacht den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des F- bzw. B-Plans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Hinweis entsprechend des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes SH zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung in der Zeit von Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2:

Das Rathaus ist zurzeit (Stand: 27.09.2021) nur nach telefonischer Terminabsprache/ Anmeldung (Tel.Nr.: 04152/ 13-0 oder per E-mail stadtplanung@geesthacht.de) zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen zugänglich.

 

Geesthacht, den 21.10.2021

 

Olaf Schulze

Bürgermeister


 

 

 

Zum Seitenanfang (nach oben)